Aktuelle Informationen

Infothek

Steuern / Erbschaft-/Schenkungsteuer 
Dienstag, 21.03.2023

Lagerkosten für Nachlassgegenstände und Beratungskosten zu deren Veräußerung sind keine Nachlassverbindlichkeiten

Kosten für die Verwaltung des Nachlasses sind Verwendungsaufwand und erbschaftsteuerrechtlich unbeachtlich. Lagerkosten für Nachlassgegenstände und Beratungskosten zu deren Veräußerung sind nicht als Nachlassverbindlichkeiten anzuerkennen.

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Steuern / Verfahrensrecht 
Dienstag, 21.03.2023

Rückwirkende Anpassung eines Ehevertrags aufgrund eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage als rückwirkendes Ereignis

Die Rückgängigmachung eines Vertrages aufgrund eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 BGB führt nur dann zu einem rückwirkenden Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, wenn der Rechtsgrund für den Wegfall der Geschäftsgrundlage im ursprünglichen Rechtsgeschäft angelegt war.

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Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 21.03.2023

Patient darf nach Aufklärung ohne Bedenkzeit einer medizinischen Behandlung zustimmen

Zwischen der ärztlichen Aufklärung vor einer medizinischen Behandlung und der vom Patienten erteilten Einwilligung gibt es keine zwingend einzuhaltende Bedenkzeit.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Dienstag, 21.03.2023

Brustkrebspatientin hat Anspruch auf sog. Lipofilling

Das Sozialgericht Speyer entschied, dass einer Brustkrebspatientin ein Anspruch auf die neue Operationsmethode des sog. Lipofilling zusteht.

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Steuern / Körperschaftsteuer 
Montag, 20.03.2023

Körperschaftsteuerrechtliche Regelung von vororganschaftlichen Mehrabführungen: Rückwirkende Einführung teilweise nichtig

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die rückwirkende Einführung körperschaftsteuerrechtliche Regelung von vororganschaftlichen Mehrabführungen mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes in bestimmten Fallgruppen unvereinbar ist.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Dipl.-Betriebswirt (FH) THOMAS PINNE
Dipl.-Ökonom KAI BACHMANN